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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Bei dem Verkauf eines versicherten Fahrzeugs geht die Versicherung, unabhängig von der Ummeldung, auf den Käufer über. Nach dem Verkauf anfallende Schäden gehen zu Lasten des Käufers. Deshalb ist es wichtig, dass dem Versicherer unverzüglich Name und Anschrift des Käufers mitgeteilt werden.
Die Grüne Karte gilt für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung in allen darin aufgeführten Ländern, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind (siehe auch Geltungsbereich Kfz-Haftpflicht-Versicherung).
Bei Auslandsreisen ist es ratsam, die Grüne Karte immer mitzuführen.
Wer sein Fahrzeug (PKW, Kombi, Lkw, Krad, Kleinkraftrad oder Zugmaschine) oder seinen Anhänger veräußert (z. B. verkauft, verschenkt oder in Zahlung gibt), muss der zuständigen Zulassungsstelle Namen und Anschrift des Erwerbers mitteilen.
Dem Erwerber sind gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen:
Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung sind der Zulassungsstelle vorzulegen.Geschieht das nicht, muss der Verkäufer bis zur Umschreibung des Fahrzeuges die Kraftfahrzeugsteuer weiterzahlen. Außerdem kann er mit einer Geldbuße belegt werden. Wie muss man also vorgehen?
Wichtig: Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Veräußerung Ihres Fahrzeuges Ihrem Versicherer den Namen und die Anschrift des neuen Käufers mitteilen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
Die Versicherung wird nicht zum Datum der Veräußerung beendet, sondern zum Ab- oder Ummeldetermin oder zum Ende der Nachhaftungsfrist von einem Monat. Das Datum der Ab- oder Ummeldung wird dem Versicherer von der Zulassungsstelle mitgeteilt.
Die Beiträge in den Barmenia-Versicherungsverträgen sind grundsätzlich Jahresbeiträge. Bei unterjähriger Zahlweise gibt es bei den Lebens-, Unfall- und Sachversicherungen allerdings unterschiedliche Zuschläge.
Sie können selbst entscheiden, ob und wann die Zahlweise umgestellt werden soll. Die Zahlweise kann immer zum 1. eines jeden Monats geändert werden. Dabei können Sie zwischen der monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlweise wählen.
Haben Sie in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung den Barmenia-Premium-Schutz abgeschlossen, werden Sie nach einem Schaden durch Fremdverschulden im Ausland so gestellt, als ob Ihr Unfallgegner ebenfalls nach deutschem Recht versichert gewesen wäre.
Sie schließt die Lücke über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus bis zur Höhe der für Ihre Kfz-Haftpflicht vereinbarten Deckungssummen. Die Versicherung ist abschließbar für die befristete Nutzung eines im Ausland gemieteten PKW's, Camping-Kfz oder Kraftrades.
Der Zusatzschutz gilt für:
In der Kfz-Haftpflicht-Versicherung besteht Versicherungsschutz für:
Wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, besteht Versicherungsschutz für Fahrten zur:
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben.
Wenn Sie einen Antrag stellen, kann der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheins beginnen.
Versicherungsschutz besteht in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kasko-Versicherung in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Wenn Sie eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) besitzen, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, deren Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Wenn in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung der "Barmenia-Premium-Schutz" besteht, ist ein kompletter Schutzbrief mit fahrzeug- und personenbezogenen Leistungen im Versicherungsschutz enthalten. Eine vollständige Leistungsbeschreibung erhalten Sie ab Seite 16 in Ihrem Kfz-Serviceheft, sowie ab Ziffer A.1.7. in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: