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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Die meisten Fragen in der Kfz-Versicherung stehen ohne Zweifel immer in Zusammenhang mit einem Autounfall. Muss eigentlich immer die Polizei gerufen werden, wenn ein Unfall passiert ist? Oder geht das bei Bagatellschäden auch ohne? Wer kann mir helfen, wenn ich den Unfallverursacher nicht kenne? Wie kann ich eine gegnerische Versicherung herausfinden?
Fragen, auf die es ganz einfache Antworten gibt.
Folgende Maßnahmen müssen – je nach Lage des Falles – im Interesse der Verkehrssicherheit am Unfallort getroffen werden:
Um die Aufnahme eines Unfallschadens im Ausland zu erleichtern, hat der Europäische Versicherungsverband einen einheitlichen Unfallbericht gestaltet, der inhaltlich und grafisch europaweit völlig identisch ist. Zusammen mit einer kleinen Broschüre kann der Europäische Unfallbericht beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin, Fax: 030 20206604, oder beim eigenen Versicherer bestellt werden. Er ist natürlich auch bei Unfällen im Inland eine wertvolle Hilfe.
Falls kein Unfallbericht zur Hand ist, notieren Sie unbedingt:
Die Polizei kommt in den meisten Bundesländern auch zu einem so genannten Bagatellunfall, wenn sie gerufen wird. Sie müssen sich daher auf ggf. lange Wartezeiten einstellen.
Sie sollten deshalb wissen: Ihr Versicherer verlangt in diesen Fällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme! Auch die Polizei führt bei Bagatellschäden nur eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung ohne Beweisaufnahme durch.
Nach einem Unfall kann der Autofahrer den Schadenersatz direkt bei der Autohaftpflichtversicherung des Unfallschuldigen geltend machen.Setzen Sie sich sofort mit der örtlichen Niederlassung der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Am schnellsten und bequemsten ist es, noch am Unfallort den Zentralruf der Autoversicherer zu kontaktieren.
Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt kostenfrei die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Dort werden Ihre Daten aufgenommen und an den zuständigen Versicherer weitergeleitet. Sie können sich häufig auch direkt in den Schadenbereich der Versicherungsgesellschaft weiterverbinden lassen, so dass Sie unmittelbar mit der Versicherung den Sachverhalt abklären können.
Telefon: 0800 2502600
Telefon: +49 40 300330300 aus dem Ausland
Damit Sie die Reparaturkosten nicht bei Abholung des Fahrzeuges aus eigener Tasche vorschießen müssen, können Sie in der Werkstatt eine Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung unterschreiben. Die Werkstatt nimmt dann mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen Kontakt auf und lässt sich die Erklärung vom Versicherer gegenzeichnen. Ist die Gegenzeichnung erfolgt, rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab. Sie brauchen dann die Reparaturkosten nicht vorzuschießen und die Unfallregulierung wird beschleunigt.
Ist der Schädiger im Ausland versichert und ereignet sich der Unfall in Deutschland, dann melden Sie den Schaden an:
Deutsches Büro Grüne Karte
Postfach 10 14 02
20009 Hamburg
Fax: 040 334404-00
Notieren Sie die Daten aus der Grünen Karte des Unfallverursachers, wenn möglich kopieren Sie diese oder fotografieren Sie diese mit einer Fotokamera. In jedem Falle notieren Sie die Versicherungsnummer. Das Deutsche Büro Grüne Karte beauftragt ein Versicherungsunternehmen, das den Schaden nach deutschem Recht reguliert. Sofern die Daten des Versicherungsnehmer, des Halters und des Fahrers nicht identisch sind, notieren Sie sich auch bitte die Daten des Fahrers.
Wenn die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht festgestellt werden kann, weil dieser sich beispielsweise unerlaubt vom Unfallort entfernt hat oder wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, wenden Sie sich an den Verein Verkehrsopferhilfe e. V.
Achtung: Bei Unfallflucht ersetzt die Verkehrsopferhilfe nicht die Schäden am Fahrzeug, sondern ausschließlich Personen- und sonstige Schäden.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: