auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG genannt
Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Suche
Service
Meine Barmenia
Vor Ort
Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Auf dieser Seite können Sie die Rechengrößen des aktuellen Jahres für die Lebensversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung finden.
West | Ost | |
---|---|---|
Renten- und Arbeitslosenversicherung | 90.600 EUR/Jahr 7.550 EUR/Monat | 89.400 EUR/Jahr 7.450 EUR/Monat |
Knappschaft | 111.600 EUR/Jahr 9.300 EUR/Monat | 110.400 EUR/Jahr 9.200 EUR/Monat |
Kranken- und Pflegeversicherung | 62.100 EUR/Jahr 5.175 EUR/Monat | 62.100 EUR/Jahr 5.175 EUR/Monat |
Bezugsgröße nach § 18 SGB IV | 42.420 EUR/Jahr 3.535 EUR/Monat | 41.580 EUR/Jahr 3.465 EUR/Monat |
Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung | 538 EUR/Monat | 538 EUR/Monat |
Gesamt | Beitragssatz AG | Beitragssatz AN | |
---|---|---|---|
gesetzl. Rentenversicherung | 18,60 % | 9,30 % | 9,30 % |
Knappschaft | 24,70 % | 15,40 % | 9,30 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,60 % | 1,30 % | 1,30 % |
gesetzl. Krankenversicherung zzgl. durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 14,60 %
Hinzu kommt ein einkommens- und krankenkassenabhängiger Zusatzbeitrag, der zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen ist. 1,70 % | 7,30 % 0,85 % | 7,30 % 0,85 % |
gesetzl. Pflegepflichtversicherung
Den Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr. Mitglieder ohne Kinder Mitglieder mit 1 Kind Mitglieder mit 2 Kindern Mitglieder mit 3 Kindern Mitglieder mit 4 Kindern Mitglieder mit 5 Kindern oder mehr gesetzl. Pflegepflichtversicherung in Sachsen | 4,00 % 3,40 % 3,15 % 2,90 % 2,65 % 2,40 % s.o. | 1,70 % 1,70 % 1,70 % 1,70 % 1,70 % 1,70 % 1,20 % | 2,30 % 1,70 % 1,45 % 1,20 % 0,95 % 0,70 % s.o. + 0,50 % |
2023 | 2024 | |
---|---|---|
Versicherungspflichtgrenze
auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG genannt
auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG genannt | 66.600 EUR/Jahr 5.550 EUR/Monat | 69.300 EUR/Jahr 5.775 EUR/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei und in der PKV vollversichert waren für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei und in der PKV vollversichert waren | 59.850 EUR/Jahr 4.987,50 EUR/Monat | 62.100 EUR/Jahr 5.175 EUR/Monat |
Einkommensgrenze für die Familienversicherung | 485 EUR/Monat | 505 EUR/Monat |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 1,60 % | 1,70 % |
Höchstmöglicher Arbeitgeberzuschuss (inkl. Zusatzbeitrag): | ||
Krankenversicherung | 403,99 EUR/Monat | 421,76 EUR/Monat |
Pflegeversicherung | 84,79 EUR/Monat | 87,98 EUR/Monat |
Pflegeversicherung (in Sachsen) | 59,85 EUR/Monat | 62,10 EUR/Monat |
Höchstbeitrag (inkl. Zusatzbeitrag): | ||
Krankenversicherung (mit Krankengeld) | 807,98 EUR/Monat | 843,53 EUR/Monat |
Pflegeversicherung | 169,58 EUR/Monat zzgl. 29,93 EUR Den Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen nur kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr. | 175,95 EUR/Monat zzgl. 31,05 EUR Den Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen nur kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr. |
West | Ost | |
---|---|---|
Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4 % der BBG Rente (West) bis zu 4 % der BBG Rente (West) | 3.624 EUR/Jahr 302 EUR/Monat | |
Steuerliche Förderung § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung) bis zu 8 % der BBG West der Rentenversicherung (AG- und AN-Beitrag zusammen) § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung) bis zu 8 % der BBG West der Rentenversicherung (AG- und AN-Beitrag zusammen) | 7.248 EUR/Jahr 604 EUR/Monat | |
Sozialversicherungsrechtliche Förderung § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV (Direktversicherung) bis zu 4 % der BBG Rente (West) AG- und AN-Beitrag zusammen (Entgeltumwandlung) § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV (Direktversicherung) | 3.624 EUR/Jahr 302 EUR/Monat | |
Mindestumwandlung 1/160 der Bezugsgröße West 1/160 der Bezugsgröße West | 264,13 EUR/Jahr 22,09 EUR/Monat | |
Abfindung einer bAV § 3 BetrAVG 1 % (Rente) bzw. 12/10 (Kapital) der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV § 3 BetrAVG 1 % (Rente) bzw. 12/10 (Kapital) der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV | 35,35 EUR (Rente) 4.242 EUR (Kapital) | 34,65 EUR (Rente) 4.158 EUR (Kapital) |
Nachholregelung bei entgeltlosen Zeiten § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG steuerfrei bis zu 8 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den "Fehljahren" (max. 10 Jahre) § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG steuerfrei bis zu 8 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den "Fehljahren" (max. 10 Jahre) | max. 72.480 EUR | |
Vervielfältigungsregel bei Ausscheiden § 3 Nr. 63 Satz 3 BetrAVG steuerfrei bis zu 4 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den Beschäftigungsjahren (max. 10 Jahre) § 3 Nr. 63 Satz 3 BetrAVG steuerfrei bis zu 4 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den Beschäftigungsjahren (max. 10 Jahre) | max. 36.240 EUR |
steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen
(Eigenbetrag + Zulagen)
(Eigenbetrag + Zulagen) | bis 2.100 EUR/Jahr |
Mindesteigenbetrag zum Erhalt der vollen Förderung | 4 % vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres abzüglich Zulage(n) |
Grundzulage | 175 EUR/Jahr |
Kinderzulage (für jedes zulagenberechtigte Kind) (für jedes zulagenberechtigte Kind) | 185 EUR/Jahr 300 EUR/Jahr (für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind) (für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind) |
Einsteiger-Bonus (für unter 25jährige) (für unter 25jährige) | 200 EUR einmalig |
Beiträge | Leistungen |
---|---|
Jährlicher Höchstbeitrag: 27.565 EUR
BBG (West) der Knappschaft multipliziert mit dem Beitragssatz West zur Knappschaft; aufgerundet auf einen vollen Betrag in EUR. | Die Höhe der Steuerpflicht hängt vom Beginn der Rentenzahlung ab und wird lebenslang festgeschrieben. |
Für zusammen veranlagte Ehe-/Lebenspartner verdoppeln sich die Höchstbeiträge auf 55.130 EUR jährlich. | Bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2024 werden Renten zu 84 % mit dem individuellen Steuersatz besteuert. |
Im Jahr 2024 können 100 % der Höchstbeiträge zur Basisversorgung steuerlich angesetzt werden (vorbehaltlich der noch ausstehenden Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2023). | Der Besteuerungsanteil erhöht sich bis zum Jahr 2040 auf 100 %. |
2024 = 27.565,00 EUR/Jahr und 2.297,08 EUR/Monat bzw. 55.130,00 EUR/Jahr und 4.594,17 EUR/Monat | |
Zur Basisversorgung gehören die Beiträge zur Rürup-Rente, die Beiträge (AG- und AN-Anteil) zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen. |
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: